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Als Klasse verreisen: Darf man das?

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Von: Christopher Göbel

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Ab Dienstag sind theoretisch Klassenfahrten innerhalb Deutschlands wieder erlaubt. Allerdings gibt es noch einige Hürden und Unsicherheiten, ob und wie diese Fahrten gestaltet werden können.
Ab Dienstag sind theoretisch Klassenfahrten innerhalb Deutschlands wieder erlaubt. Allerdings gibt es noch einige Hürden und Unsicherheiten, ob und wie diese Fahrten gestaltet werden können. © pixabay

Klassen- und Exkursionsfahrten sind wichtig. Da sind sich das Hessische Kultusministerium, das Staatliche Schulamt und Schulleiter der Region einig. Doch die Corona-Pandemie hat solche Gemeinschaftserlebnisse für Schülerinnen und Schüler seit 2020 unmöglich gemacht. Ab Dienstag nach Pfingsten sind Klassenfahrten jedoch wieder erlaubt – unter bestimmten Bedingungen.

Osthessen. Waldhessen. „Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Deshalb können, wie schon im Erlass vom 30. März 2021 geregelt, mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands ab dem 25. Mai 2021 grundsätzlich stattfinden. Dies gilt zunächst bis zum Ende des Schuljahrs und unter dem Vorbehalt, dass die infektiologische Entwicklung Reisen in das Zielgebiet zulässt. Außerdem wird die Zulässigkeit in Anlehnung an die Regelung der Bundesnotbremse bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21 an die Bedingung geknüpft, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts die Inzidenzwerte im Ausgangs- und im Zielgebiet drei Tage nacheinander den Wert von 100 nicht übersteigen“, heißt es im aktuellen Schreiben von Kulturminister Alexander Lorz an die hessischen Schulen.

„Zu beachten sind natürlich auch lokale Regelungen in den Zielgebieten, die durchaus schärfer sein können“, sagt Harald Persch vom Staatlichen Schulamt Fulda auf Anfrage von FULDA AKTUELL.

„Die Bedeutung von Exkursionen und Klassenfahrten ist für Schülerinnen und Schüler immens. Daher werden wir, wo immer das möglich ist, vom eigentlichen Fahrtenkorridor abweichen, um ausgefallene oder gar nicht erst zu Stande gekommen Fahrten nachholen zu können“, sagt Kerstin Glende, Schulleiterin der Gesamtschule Obersberg (GSO) in Bad Hersfeld gegenüber unserer Zeitung. Ob bis zu den Sommerferien Klassenfahrten stattfinden werden, ist an der GSO noch nicht endgültig geklärt. „Wir werden selbstverständlich das Infektionsgeschehen abwarten und die damit verbundene Möglichkeiten ausloten. Mit Blick auf die lange Zeit des Distanzunterrichts, halte ich es allerdings für wenig wahrscheinlich, dass tatsächlich mehrtägige Fahrten stattfinden. Das ist besonders schade für unsere Abschlussklassen. Anders sieht es nach meiner Meinung mit Tagesfahrten aus. Ich hoffe für unsere Schülerinnen und Schüler, dass zumindest diese Art der gemeinsamen Unternehmung stattfinden kann“, sagt die Schulleiterin.

„Allen voran gelten selbstverständlich die generellen Regelungen zum Infektionsschutz. Das Wichtigste ist in jedem Fall die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und der Kolleginnen und Kollegen. Auch ist insbesondere in diesem Fall die Kooperation mit den Eltern sehr wichtig. Hier dürfen keineswegs Bedenken und Ängste übergangen werden. Vielmehr gilt es, für alle Beteiligten die optimale Lösung zu finden“, sagt Glende.

An der GSO werden bereits jetzt Klassenfahrten für da nächste Schuljahr geplant, so Glende: „Auch hier gilt, dass Neubuchungen von Klassenfahrten nur unter der Voraussetzung erfolgen dürfen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist, falls die Fahrt in Folge infektionsschutzrechtlicher Verbote nicht durchführbar wird oder das hessische Kultusministerium die Absage von Klassenfahrten anordnet.“

Karsten Backhaus, Leiter der Modellschule Obersberg (MSO) in Bad Hersfeld, geht davon aus, dass die für Anfang Juli geplanten Fahrten an seiner Schule stattfinden können. „Es wurden nur Orte in Deutschland gebucht. Was Besichtigungen betrifft, so sind die Lehrkräfte derzeit dabei herauszufinden, was an den Zielorten möglich ist“, so Backhaus. Während der Fahrten seien tägliche Corona-Tests unumgänglich, um Museumsbesuche und andere Aktivitäten zu ermöglichen. Auch die Maskenpflicht und die geltenden Hygieneregeln seien einzuhalten. Zudem müssten vor Fahrtantritt von allen Teilnehmern negative Testergebnisse vorgelegt werden. „Wir überlegen noch, ob wir noch schulische Vorgaben für Fahrten erarbeiten“, sagt der Schulleiter im Gespräch mit FULDA AKTUELL.

Er selbst gibt aber auch zu, dass er in der Möglichkeit von Klassenfahrten ab dem 25. Mai „keine glückliche Lösung“ sieht. „Man kann nicht in der Schule das Wechselmodell einhalten, aber gleichzeitig komplette Klassen gemeinsam wegfahren lassen“, sagt Backhaus. Er geht aber davon aus, dass die Inzidenzzahlen weiterhin sinken werden und mit den Maßnahmen für Klassenfahrten an der MSO eine „relative Sicherheit“ gewährleistet sei.

Stornokosten?

„Im Fall von Klassenfahrten, die vor dem 6. März 2020 gebucht wurden und bis zu den Sommerferien 2021 stattfinden sollen, war es grundsätzlich möglich, dass nach vorheriger Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden die Fahrt bereits frühzeitig abgesagt wurde, die berechtigten Stornokosten werden dann durch das Land Hessen übernommen. Dies zu beantragen, hatten die Schulen bis zum 30.04.2021 Zeit. Für später gebuchte Klassenfahrten galt, dass sie bei Buchung vertraglich kostenfrei stornierbar gewesen sein müssen“, so Persch vom Fuldaer Schulamt.

Werner Herbert, Co-Vorsitzender des „GEW“-Kreisverbandes Hersfeld-Rotenburg, sieht es so, dass sich aufgrund der neuen Verlautbarung des Kultusministeriums die Rechtslage geändert hat: „Klassenfahrt bedeutet: Übernachtung im Mehrbettzimmer, Betriebs-, Museums- und Theaterbesuche, Essengehen und so weiter. Unsere Schülerinnen und Schüler sind noch nicht geimpft, da weiß man nicht, wo man überhaupt hinein darf. Und falls ja, dann nur mit aktuellem negativen Test. Am meisten betroffen sind die Eltern, welche die Fahrten bezahlen und teilweise schon Anzahlungen geleistet haben. Wenn wir nicht fahren und es keine Weisung des Ministeriums gibt, bleiben die Eltern auf den Kosten sitzen. Das ist ein Unding“, so Herbert.

„Einerseits sollte vorausschauend geplant werden, damit die nächste Reise auch mit einiger Wahrscheinlichkeit durchgeführt werden kann“, sagt Eva Be Yauno-Janssen vom Staatlichen Schulamt in Bebra, das für die Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner zuständig ist, auf Anfrage unserer Zeitung. „Im laufenden Schuljahr sind ohnehin nur Reisen in das EU-Ausland, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein erlaubt. In diesem europäischen Rahmen sollten sich auch die für das nächste Schuljahr geplanten Fahrten bewegen“, so die Justiziarin des Bebraer Schulamtes. Es könne heute keine genaue Prognose für das kommende Schuljahr gemacht werden, allerdings sollten die Klassenlehrer bei den Planungen auch die finanziellen Risiken für die Eltern bei Vertragsschluss möglichst niedrig halten. Be Yauno-Janssen geht davon aus, dass einzelne Schulen „angesichts der noch bestehenden Unsicherheiten und der kommenden pädagogischen Herausforderungen Klassenfahrten ganz unterlassen werden.“